Kursbeeinflussende Unternehmensmeldung. Diese muss von börsennotierten Unternehmen nach § 15 WpHG für alle Marktteilnehmer gleichzeitig veröffentlicht werden (Ad-hoc-Publizitätspflicht). Durch Ad-hoc-Meldungen sollen mögliche Insidergeschäfte vermieden werden. Nachrichten, die sich auf die Unternehmens- und Finanzlage auswirken und geeignet sind, Börsenkurse nachhaltig zu beeinflussen müssen unverzüglich (ad hoc) veröffentlicht werden.