Im VC-Bereich bezeichnet man mit CG die Leitungs- und Aufsichtsstrukturen in der Zielgesellschaft. Hierzu gehören deshalb z. B. ein gebildeter Beirat (advisory board), der Aufsichtsrat (supervisory board), ein Gesellschafterausschuss (shareholder committee), aber auch mit dem VC-Geber vereinbarte zustimmungspflichtige Geschäfte (consent requirements) werden unter dem Begriff CG zusammengefasst.