Datenschutz ist der Schutz einer betroffenen natürlichen Person vor einer Beeinträchtigung ihres Rechts, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen, auch informationelles Selbstbestimmungsrecht genannt. Personen können durch s.g. Datenschutzerklärungen ihr Recht zur Kenntnis nehmen aber die Nutzung der persönlichen Daten dennoch erweitern. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt den Datenschutz auf Bundesebene für die Bundesbehörden und den privaten Bereich, d. h. für alle Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen gegenüber den Privatpersonen. Daneben regeln die Datenschutzgesetze der Länder den Datenschutz in den Landes- und Kommunalbehörden. Länderhoheitliche oder bereichsspezifische gesonderte Regelungen gehen dem Bundesdatenschutzgesetz vor, sodass das BDSG nur ergänzend gilt.