KMU-Definition der Europäischen Kommission
Maßgeblich für die Einstufung in die Unternehmenskategorien Kleinst-, Klein- oder Mittleres Unternehmen (KMU) sind die Kriterien Mitarbeiteranzahl und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Ein Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder einem erwirtschaftetem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro zählt zu den KMU.
Die Empfehlung 2003/362 der EU Kommission stellt folgende Klassifizierung von KMU auf:
Unternehmenskategorie | Mitarbeiteranzahl | Umsatz € / Jahr | oder | Bilanzsumme € / Jahr |
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Mittleres Unternehmen | < 250 | ≤ 50 Mio. | oder | ≤ 43 Mio. |
Kleinunternehmen | < 50 | ≤ 10 Mio. | oder | ≤ 10 Mio. |
Kleinstunternehmen | < 10 | ≤ 2 Mio. | oder | ≤ 2 Mio. |
Ein Unternehmen fällt nicht mehr unter die KMU-Definition der EU sofern es die Schwellenwerte übertritt oder es nicht unabhängig ist.
Den Originalwortlaut der EU finden sie hier.