Als Umlaufvermögen werden alle Vermögensteile bezeichnet, die nicht zum Anlagevermögen bzw. zur Rechnungsabgrenzung gehören, dies sind insbesondere der Bestand an Vorräten, Forderungen sowie die vorhandenen Barvermögen.
Als Umlaufvermögen werden alle Vermögensteile bezeichnet, die nicht zum Anlagevermögen bzw. zur Rechnungsabgrenzung gehören, dies sind insbesondere der Bestand an Vorräten, Forderungen sowie die vorhandenen Barvermögen.