HamburgInnoGrowth (HIG)
Im Rahmen des „Zukunftsfonds“ bündelt die Bundesregierung durch den Ausbau bestehender sowie die Schaffung neuer Förderinstrumente verschiedene Maßnahmen zur Förderung von progressiven/fortschrittlichen und/oder innovativen Technologien. Dabei soll das im Zukunftsfonds zur Verfügung stehende Kapital durch erfolgreiche Investments vermehrt und so die Grundlage für eine im Volumen anwachsende Wiederanlage geschaffen werden. Ein Baustein des Zukunftsfonds ist die Initiative „RegioInnoGrowth“, welche in Hamburg u.a. in Form des „Hamburg Inno Growth“ (HIG) umgesetzt wird.
Um das Eigenkapital innovativer Unternehmen in Hamburg zu stärken und sie bei ihrem weiteren Wachstum zu unterstützen, stellt der HIG Beteiligungskapital zur Verfügung. Die Fondsmittel stammen zu 70 % vom Bund bzw. der KfW und zu 30 % von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und werden über die IFB Hamburg an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH weitergereicht.
Nicht Exit-orientierte Unternehmen, Startups sowie kleine wachstumsorientierte Mittelständler mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR pro Jahr, die ihren Firmensitz und/oder die wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben. Adressiert werden junge und/oder wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen (z.B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen, deren Gesellschafterstrukturen mehrheitlich inhabergeprägt sind. In der Regel charakterisieren diese Unternehmen insbesondere mindestens eines der folgenden Merkmale:
- Skalierbares, wachstumsorientiertes, innovatives und/oder digitalisierungsorientiertes Geschäftsmodell.
- Unternehmen, die innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln.
- Gemeinwohlorientierte Unternehmen mit einem eigenständigen, nachhaltig tragfähigen Geschäftsmodell.
- Inanspruchnahme einer Innovationsförderung innerhalb der letzten 36 Monate.
- Auszeichnung durch einen nationalen oder internationalen Innovationspreis innerhalb der letzten 36 Monate.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nummer 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung.
- Betriebsmittel und Investitionen inklusive Akquisitionen sowie allgemeine Unternehmensfinanzierungen. Gefördert werden alle wachstumsfördernden und bilanzstärkenden Maßnahmen, vor allem zur Stärkung der Eigenkapital-Ausstattung und zur Liquiditätssicherung.
- Typisch stille Beteiligungen bis 2,5 Mio. € pro Vorhaben.
- Laufzeit: Die Laufzeit unserer Beteiligung richtet sich grundsätzlich nach dem Bedarf und den Möglichkeiten der Kunden und kann bis zu zehn Jahre betragen.
- Konditionen: Neben einem jährlichen Festentgelt ist eine variable, gewinnabhängige Vergütung zu zahlen – Grundlage hierfür bildet eine risikogerechten Bepreisung.
- Beteiligungsanträge können direkt an die MBG Hamburg gerichtet werden.
- Auf die Übernahme einer Beteiligung besteht kein Rechtsanspruch.
Für die Beurteilung eines Beteiligungsantrages benötigen wir folgende Unterlagen:
- einen vollständigen Businessplan
- bei bestehenden Unternehmen: die Jahresabschlussunterlagen der letzten drei Geschäftsjahre nebst einer aktuellen Betriebswirtschaftlichen Auswertung sowie Selbstauskünfte der Gesellschafter
Nützliche Downloadmöglichkeiten:
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040 – 611 700 100